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Unsere Leistungen

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Erhöhte Sicherheit

Schnell wieder unterwegs

Frühzeitige Erkennung von Mängeln

Reduzierte Umweltbelastung

Prüfintervall

Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus.

Plakette

Besteht ein Fahrzeug die HU, wird eine Plakette am hinteren Kennzeichen angebracht, auf der Sie den nächsten Prüftermin ablesen können. Die große Zahl in der Mitte verrät das Jahr, die Zahl auf 12 Uhr den Monat, in dem Ihr Wagen wieder zur Hauptuntersuchung muss.

Vorbereitung zur HU/AU

Vor dem Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug gut gewartet ist. Hierzu zählen Überprüfungen von Lichtanlagen, Bremsen, Reifenprofil, Ölstand und die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen wie Gurten und Airbags.

Sicherheit

Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung (HU) - gemeinhin auch „TÜV“ genannt - gesetzspanch vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass keine mängelbehafteten Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen und damit die Allgemeinheit gefährden. Die Hauptuntersuchung wird gemäß § 29 StVZO als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die Hauptuntersuchung integriert. Die AU dient dem Schutz der Umwelt, indem sie prüft, ob die EU-weiten Emissionsvorschriften eingehalten werden. Mit der Zusammenlegung ist die zweite Prüfplakette für die AU auf dem vorderen Kennzeichen überflüssig geworden.

Mängelklassen

Geringer Mangel: Das Fahrzeug erhält die Plakette, muss aber zeitnah repariert werden.;
Erheblicher Mangel: Die Plakette wird nicht erteilt, und das Fahrzeug muss nachgebessert werden.;
Verkehrsunsicher: Das Fahrzeug wird sofort stillgelegt, da es eine akute Gefahr im Straßenverkehr darstellt.;

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen haben ein Sonderrecht, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung in den „Ruhezeitraum“ fällt. In diesem Fall muss das Auto erst im Monat der Wiederinbetriebnahme zur HU.

Nachuntersuchung

Wird ein erheblicher Mangel festgestellt, muss das Fahrzeug repariert und innerhalb von einem Monat zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Andernfalls ist eine erneute Hauptuntersuchung erforderlich.

Achtung

Eine überfälspange Hauptuntersuchung kann Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen, wenn Mängel, die bei der HU festgestellt worden wären, zu einem Unfall führen. Der Versicherte wird dann ggf. in Regress genommen und muss einen Teil der Schadenssumme an die Versicherung zurückzahlen.